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AGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 1 AGH 3/22 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. April 2022 - 1 AGH 3/22 (https://dejure.org/2022,31945)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Absehen vom Widerruf bei Nichtbestehen einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 1 AGH 3/22
- BGH, 10.10.2022 - AnwZ (Brfg) 19/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 1 AGH 3/22
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob der Vermögensverfall vorliegt, ist der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung (vgl. BGH NJW 2011, 3234 Tz. 9 ff.), hier der 06.01.2022. - BGH, 20.12.2013 - AnwZ (Brfg) 40/13
Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 1 AGH 3/22
Ein Vermögensverfall liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen [ständige Rechtsprechung, vgl. beispielhaft, Beschl. v. 20.12.2013, AnwZ(Brfg) 40/13 Tz. 4].